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Untersee

Die Patente für den Untersee und Seerhein werden durch die Jagd- und Fischereiverwaltung ausgestellt. Für die Sportfischerei stehen Jahres- und Monats- und Gastkarten sowie ab 2023 Jugendkarten zur Verfügung. Jahreskarten und Jugendkarten werden an die Einwohner der an den Untersee anstossenden Gemeinden abgegeben. Monatskarten können maximal drei pro Kalenderjahr bezogen werden. Monatskarten können auch Personen beziehen, die nicht Einwohner einer Seeanstösser-Gemeinde sind. Die Patentgebühren und Fischereiabgaben können Sie in § 9 der Fischereiverordnung entnehmen.

Mit dem Zusatzpatent Gastkarte sind Inhaber einer Jahreskarte berechtigt, unter ihrer Aufsicht eine wechselnde Gastperson vom Boot aus, ohne zusätzliche Fanggeräte und bei gleichbleibenden Tagesfanglimiten mitfischen zu lassen. Pro Jahr und Jahreskarteninhaber ist nur eine Gastkarte zulässig. Die durch die Gastperson gefangenen Fische sind in der Fangstatistik des Inhabers der Sportfischer-Jahreskarte einzutragen. Die Gastkarte hat nur auf dem Hoheitsgebiet des Kantons Thurgau Gültigkeit.

Ab 2023 wird einem oder einer Jugendlichen zwischen 10 und 16 Jahren eine Jugendkarte zu einem vergünstigten Tarif abgegeben, die das selbständige Fischen im Rahmen einer Sportfischer-Jahreskarte und das Führen einer eigenen Fangstatistik erlaubt.

Die Patente können per Post, E-Mail oder telefonisch bestellt (Bestellformular Anglerpatente) sowie über den Webshop bezogen werden.

Die gesetzlichen Bestimmungen zur Ausübung der Fischerei im Untersee und Seerhein können hier (2024) heruntergeladen werden.

Die Sportfischer haben von 2003 bis 2022 im Untersee zwischen 4.2 und knapp 9.8, im Jahr 2023 ca. 5.6 Tonnen Fische gefangen. Der Ertrag im Jahr 2023 liegt um ca. 21 % unter dem 10-Jahresmittel. Detaillierte Ergebnisse können Sie der Fangstatistik für den Bodensee (2003, 2004, 2005, 2006, 2007, 2008, 2009, 2010, 2011, 2012, 2013, 2014, 2015, 2016, 2017, 2018, 2019, 2020, 2021, 2022, 2023) entnehmen.