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Bestellformular Anglerpatente

Kontaktdaten

Anglerpatente Bodensee-Obersee

Patentbezüger mit Wohnsitz ausserhalb des Kantons Thurgau haben die dreifache Fischereiabgabe zu entrichten.

Bitte wählen Sie, welches Patent Sie bestellen möchten.

Sportjahrespatent
  • Patentgebühr: Fr. 120.00
  • Fischereiabgabe: Fr. 20.00

Sportmonatspatent

Bitte geben Sie an, ab wann das Monatspatent für 30 Tage gültig sein soll.

  • Patentgebühr: Fr. 60.00 pro Sportmonatspatent
  • Fischereiabgabe: Fr. 10.00 pro Sportmonatspatent

Es können maximal drei Sportmonatspatente bestellt werden. 

Sporttagespatent
  • Patentgebühr: Fr. 15.00
  • Fischereiabgabe: Fr. 0.00

Uferjahrespatent
  • Patentgebühr: Fr. 60.00
  • Fischereiabgabe: Fr. 10.00

Ufermonatspatent
  • Patentgebühr: Fr. 30.00
  • Fischereiabgabe: Fr. 5.00

Jugendpatent

(10-16 Jahre)

  • Patentgebühr: Fr. 60.00
  • Fischereiabgabe: Fr. 10.00

Anglerpatente Untersee / Seerhein

Die Sportfischer-Jahreskarte und die Jugendkarte ist den Einwohnern am Untersee vorbehalten; Patentbezüger ohne
Wohnsitz in den Gemeinden am Untersee können maximal drei Sportfischer-Monatskarten pro Kalenderjahr beziehen.
Die Sportfischer-Gastkarte hat nur Gültigkeit auf dem Hoheitsgebiet des Kantons Thurgau.

Bitte wählen Sie, welche Karte Sie bestellen möchten.

Sportfischer-Jahreskarte
  • Patentgebühr: Fr. 70.00
  • Fischereiabgabe: Fr. 50.00

Sportfischer-Gastkarte

(nur für Inhaber von Sportfischer-Jahreskarten Untersee)

  • Patentgebühr: Fr. 50.00
  • Fischereiabgabe: Fr. 0.00

Sportfischer-Monatskarte

Bitte geben Sie an, ab wann die Monatskarte für 30 Tage gültig sein soll.

  • Patentgebühr: Fr. 30.00
  • Fischereiabgabe: Fr. 20.00

Es können maximal drei Sportfischer-Monatskarten bestellt werden.  

Jugendkarte

(10-16 Jahre)

  • Patentgebühr: Fr. 35.00
  • Fischereiabgabe: Fr. 25.00

Sachkundenachweis
  • Der Besitz eines Sachkundenachweises ist die Grundvoraussetzung für den Erwerb eines Anglerpatentes im Kanton Thurgau.
  • Als anerkannte Sachkundenachweise gelten: Thurgauer Fischerprüfung (Kantonale Fischerkarte), Brevet, Schweizerische Fischerprüfungen, SaNa, Fischerprüfungen und Fischereischeine aus Deutschland, Österreich und Fürstentum Liechtenstein).

Der Kunde / die Kundin bestätigt den Besitz eines anerkannten Sachkundenachweises.

  • Das Patent wird Ihnen per Post zugestellt.
  • Bitte schicken Sie kein Bargeld, Sie erhalten in jedem Falle eine Rechnung.
  • Bestellformulare für Anglerpatente müssen mindestens 5 Arbeitstage vor Beginn der gewünschten Anglertätigkeit bei der Jagd- und Fischereiverwaltung eintreffen, damit sie fristgerecht bearbeitet werden können.
  • Unvollständig ausgefüllte Bestellformulare können nicht fristgerecht bearbeitet werden.

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