Biber
Nachdem der Biber zu Beginn des 19. Jahrhunderts in der ganzen Schweiz ausgerottet worden war, erfolgten ab den 1950er Jahren landesweit verschiedene Aussetzungen. Seit 1962 ist der Biber bundesrechtlich geschützt.
Im Kanton Thurgau wurden 1968/69 neun norwegische Biber in den Nussbaumersee freigelassen, die den heutigen Biberbestand im Kanton Thurgau gründeten. Heute besiedeln Biber wieder einen grossen Teil des Kantons. Nach letzten Schätzungen liegt der Biberbestand im Kanton Thurgau bei ca. 600 Tieren. Der Thurgauer Biberbestand ist damit einer der grössten des Landes und für die Population der Schweiz und der angrenzenden Nachbarländer von zentraler Bedeutung. Entsprechend wichtig ist sein Erhalt aus Sicht des Artenschutzes.
Biber gestalten ihren Lebensraum wie kaum eine andere Tierart: Sie verändern Gewässerläufe durch Dammbauten, graben Erdbaue in Uferböschungen, fällen Bäume und nutzen daneben auch Feldfrüchte als Nahrungsressourcen. Diese ausgeprägte Gestaltungstätigkeit verursacht in unserer dicht besiedelten und intensiv genutzten Kulturlandschaft Konflikte. Mit der Zunahme und Ausbreitung des Bibers haben auch die Konfliktfälle zugenommen, sei es in der Land- und Forstwirtschaft aber insbesondere auch im Bereich der Infrastrukturen.
Unter der Federführung der Jagd- und Fischereiverwaltung wurde ein Biberkonzept für den Kanton Thurgau erarbeitet, welches auf den Grundsätzen des Nationalen Biberkonzeptes des Bundes basiert. Das Konzept Biber Thurgau definiert Leitplanken für das kantonale Bibermanagement und schafft Grundlagen für das Zusammenleben zwischen Mensch und Biber. Weiter zeigt es Lösungen auf, mit welchen Massnahmen Konflikte entschärft bzw. Schäden minimiert werden können.
Die Jagd- und Fischereiverwaltung ist Anlauf- und Beratungsstelle bei Konflikt- und Schadenfällen sowie bei Projekten zur Förderung des Bibers. Ansprechpersonen sind Michael Vogel und Roman Kistler.