Direkt zum Inhalt springen
  • Drucken
  • Sitemap
  • Schriftgrösse

Fischerei

Die Hoheit des Fischereiregals steht dem Kanton zu. Unter dieses Regal fallen alle Gewässer, in denen Fische oder Krebse leben können. Im Kanton Thurgau unterscheidet man Kantonale Pachtgewässer, Gemeindegewässer und private oder körperschaftliche Fischereirechte (Fischenzen) sowie das Freiangeleirecht. Neben der Sportangelei wird im Bodensee-Obersee, Seerhein, Untersee und Rhein auch die Berufsfischerei ausgeübt. Mit der Ausnahme der Freiangelei und der Berufsfischer darf im Kanton Thurgau niemand den Fischfang ausüben, der nicht im Besitz eines Sachkundenachweises für die Fischerei ist. Die Fischerei ist in diesen Gebieten für alle Personen zeitweise oder ganzjährlich verboten.

Die Überwachung der Fischerei wird durch eine dezentral organisierte Fischereiaufsicht sichergestellt. Der Kanton ist in vier Aufsichtskreise unterteilt.