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Freiangelei

Soweit nicht Fischenzen entgegenstehen, ist die Uferfischerei (Freiangelei) am Bodensee, Untersee und Rhein für jedermann frei. Freiangeleirechte bestehen ebenfalls an der Aach auf dem Gebiet der Gemeinden Romanshorn und Salmsach von der Brücke Arbonerstrasse bis zur Mündung, im Badeweiher Pfyn (in unteren Widen) sowie im westlichen Chasperäcker Weiher (Hugiweiher) bei Erzenholz in Frauenfeld entlang der nordseitigen Strasse.

Die Freiangelei darf nur mit einer Angelrute mit festem Zapfen und einem einfachen Angelhaken ohne Widerhaken vom Ufer aus ausgeübt werden. Die Verwendung von künstlichen Ködern und Köderfischen ist untersagt. Gefangene Fische, die keinen Schonbestimmungen gemäss kantonalem oder eidgenössichem Recht unterliegen, dürfen nicht gehältert und müssen unverzüglich getötet werden. Die gesetzlichen Bestimmungen über Schonzeiten und Schonmasse sowie die Vorschriften zum Tierschutz gelten auch bei der Freiangelei. Bei der Freiangelei wird kein Sachkundenachweis für die Fischerei benötigt.

Die wichtigsten Informationen zur Freiangelei sind in einem Flyer zusammengestellt. Bitte beachten Sie die folgenden örtlichen Einschränkungen der Fischerei auf ThurGIS.