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Fischerprüfung

Wer im Kanton Thurgau fischen will, muss im Besitze eines Sachkundenachweises für die Fischerei sein. Davon ausgenommen sind Freiangler, Berufsfischer und Personen, die mit Gerätschaften eines Inhabers der Fischerkarte statt diesem und unter dessen Aufsicht fischen oder ihm beim Fischen helfen sowie Personen, die mit einer Gastkarte eines Patentinhabers oder einer Patentinhaberin auf dem Untersee fischen. Als Sachkundenachweise für die Fischerei werden anerkannt: Thurgauische Sportfischerprüfung (Kantonale Fischerkarte), Schweizer Sportfischer-Brevet, Sachkundenachweis Fischerei des Netzwerkes Anglerausbildung, Schweizerische Sportfischerprüfungen sowie Fischereischeine und Ausweise über die in Deutschland, Österreich und im Fürstentum Liechtenstein bestandenen Sportfischerprüfungen.

Neben dem Besitz eines Sachkundenachweises ist für die Ausübung der Fischerei in jedem Fall eine spezielle Berechtigung bzw. Bewilligung (Fischereipatent) für die einzelnen Gewässer erforderlich.

Wer eine Berechtigung zum Fang von Fischen und Krebsen erwerben will, muss gesamtschweizerisch nachweisen können, dass er oder sie über ausreichende Kenntnisse über Fische und Krebse und die tierschutzgerechte Ausübung der Fischerei verfügt. Diese bundesrechtliche Anforderung hat zur Folge, dass im Kanton Thurgau wie in allen übrigen Kantonen neben der Fischerprüfung zusätzlich ein Ausbildungskurs besucht werden muss. Von der Ausbildungspflicht befreit sind alle Angelnden, die bereits einen Kurs oder eine Fischerprüfung abgelegt haben. Weitere Informationen enthält das Merkblatt zur Fischerprüfung im Kanton Thurgau ab 2023.

Im Kanton Thurgau werden fischereiliche Ausbildungskurse inkl. Prüfungsabnahme von diversen Fischereivereinen angeboten. Die jeweiligen Kursdaten werden laufend auf der Homepage des Netzwerkes Anglerausbildung publiziert. Wer einen solchen Ausbildungskurs, der für alle Neu-Angler obligatorisch ist, besuchen und eine Fischerprüfung ablegen will, muss sich direkt bei den Kursanbietern anmelden.