Gemeindegewässer
Mit Ausnahme von Thur, Sitter, Murg und der Binnenkanäle (Staatsgewässer) überlässt der Kanton den Gemeinden die Kompetenz, das Recht auf Fischfang zu verpachten. Die Gemeindegewässer werden jeweils für acht Jahre (laufende Pachtperiode 2018-2025) an Einzelpersonen oder Pachtgemeinschaften verpachtet. Die Pachtzinse, die zur Erhaltung und Verbesserung des Lebensraums von Fischen, Amphibien, Krebsen oder Fischnährtieren zu verwenden sind, fallen an die Gemeinden.