Jägerprüfung
Der Kanton Thurgau anerkennt grundsätzlich alle schweizerischen, deutschen, österreichischen und liechtensteinischen Jägerprüfungen. Die speziellen Anforderungsbedingungen für die Anerkennung können der Verfügung des Departementes für Justiz und Sicherheit betreffend Anerkennung gleichwertiger Jägerprüfungen anderer Kantone und des Auslandes entnommen werden.
Im Kanton Thurgau wird der Ausbildungskurs zur Jägerprüfung alle zwei Jahre durchgeführt. Die Prüfungen werden durch die Mitglieder der Jägerprüfungskommission abgenommen. Der letzte Ausbildungskurs endete im August 2024.
Die Ausschreibung des Lehrgangs 2025/26 erfolgte am 1. November 2024 (08:00 Uhr) an dieser Stelle. Es werden für den Lehrgang 2025/2026 maximal 50 Teilnehmende in der Reihenfolge des Anmeldeeingangs zugelassen. Der Lehrgang ist bereits ausgebucht. Es können keine weiteren Anmeldungen mehr entgegengenommen werden.
Die Prüfung besteht aus drei Teilprüfungen: schriftliche Vorprüfung, praktische Prüfung in Waffenhandhabung und Schiessfertigkeit sowie mündliche Prüfung in den Fächern Jagdrecht, Wildkunde, Wildökologie, Waldkunde, Jagdkunde und Hundewesen. Die Zulassung zur mündlichen Prüfung setzt den Besuch eines praktischen und theoretischen Lehrganges voraus, der auf dem Lehrmittel "Jagen in der Schweiz" der Jagd- und Fischereiverwalterkonferenz der Schweiz aufbaut. Zu diesem Lehrmittel ist auch eine LernApp im Handel erhältlich. Das Lehrmittel kann im Buchhandel bezogen werden. Die detaillierten Informationen zur Jägerausbildung können Sie der Verordnung des Regierungsrates zum Gesetz über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel (§§ 7 - 12) sowie dem Reglement über die Jägerprüfung entnehmen. Das Detailprogramm zum Jägerausbildungskurs 2023/2024 ist hier aufgeschaltet.