Direkt zum Inhalt springen
  • Drucken
  • Sitemap
  • Schriftgrösse

Jägerprüfung

Der Kanton Thurgau anerkennt grundsätzlich alle schweizerischen, deutschen, österreichischen und liechtensteinischen Jägerprüfungen. Die speziellen Anforderungsbedingungen für die Anerkennung können der Verfügung des Departementes für Justiz und Sicherheit betreffend Anerkennung gleichwertiger Jägerprüfungen anderer Kantone und des Auslandes entnommen werden.

Im Kanton Thurgau wird der Ausbildungskurs zur Jägerprüfung alle zwei Jahre durchgeführt. Die Prüfungen werden durch die Mitglieder der Jägerprüfungskommission abgenommen. Der letzte Ausbildungskurs endete im August 2022. 

Der nächste Jagdlehrgang mit den Prüfungen (Schiessprüfung, mündliche Theorieprüfung) im Jahr 2024 ist bereits ausgebucht. Es wurden für den Lehrgang 2023/2024 maximal 50 Teilnehmende zugelassen. Es können keine weiteren Anmeldungen mehr entgegengenommen werden.

Die Ausschreibung des Lehrgangs 2025/26 erfolgt am 1. November 2024 (08:00 Uhr) an dieser Stelle.

Die Prüfung besteht aus drei Teilprüfungen: schriftliche Vorprüfung, praktische Prüfung in Waffenhandhabung und Schiessfertigkeit sowie mündliche Prüfung in den Fächern Jagdrecht, Wildkunde, Wildökologie, Waldkunde, Jagdkunde und Hundewesen. Die Zulassung zur mündlichen Prüfung setzt den Besuch eines praktischen und theoretischen Lehrganges voraus, der auf dem Lehrmittel "Jagen in der Schweiz" der Jagd- und Fischereiverwalterkonferenz der Schweiz aufbaut. Zu diesem Lehrmittel ist auch eine LernApp im Handel erhältlich. Das Lehrmittel kann im Buchhandel bezogen werden. Die detaillierten Informationen zur Jägerausbildung können Sie der Verordnung des Regierungsrates zum Gesetz über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel (§§ 7 - 12) sowie dem Reglement über die Jägerprüfung entnehmen. Das Detailprogramm zum Jägerausbildungskurs 2023/2024 ist hier aufgeschaltet.