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Informationen zum Treffsicherheitsnachweis 2020

Der Treffsicherheitsnachweis darf im Kanton Thurgau zum Zeitpunkt der Jagdausübung nicht älter als 15 Monate sein. Aufgrund der aktuellen Lage bezüglich der Verbreitung des Corona-Virus hat der Bundesrat mit der Covid-19-Verordnung über die Schliessung von Schiessständen verfügt und es können bis auf Weiteres keine Treffsicherheitsnachweise erlangt werden. Wie lange diese Massnahmen andauern werden, ist derzeit unbekannt. In Abstimmung mit dem Departement für Justiz und Sicherheit legt die Jagd- und Fischereiverwaltung in der aktuellen, ausserordentlichen Lage für Jäger, deren Gültigkeit des Treffsicherheitsnachweises abläuft, gestützt auf § 19 Abs. 5 der Verordnung des Regierungsrates zum Gesetz über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel (JGRV) folgende Regelung fest:

1. Im Jahr 2019 erlangte Treffsicherheitsnachweise behalten im Kanton Thurgau ihre Gültigkeit grundsätzlich auch im Jahr 2020 und die Jäger mit gültiger Jagdkarte bleiben damit auch im Jahr 2020 jagdberechtigt.

2. Spätestens zwei Monate nach Aufhebung der Covid-Massnahmen durch den Bundesrat und mit der Wiedereröffnung von Jagdschiessständen sind abgelaufene Treffsicherheitsnachweise wieder zu erneuern.