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Biberkonflikte

Nicht nur der Biber selbst, sondern auch seine Bauten stehen unter bundesrechtlichem Schutz. Eingriffe an Dämmen, Burgen und Bauten bedürfen zwingend einer Bewilligung durch die Jagd- und Fischereiverwaltung. Wenn Sie von Schäden betroffen sind oder Beratung im Umgang mit dem Biber wünschen, dann melden Sie sich bei unserem zuständigen Mitarbeiter Michael Vogel.

Durch Biber verursachte Schäden an landwirtschaftlichen Kulturen und an Wald werden im ordentlichen Wildschadenverfahren entschädigt. Die detaillierten Informationen zum Vorgehen bei Biberschäden sind in einem Merkblatt zusammengestellt.